Ausstellungen

Aus der Geschichte von Glocken im Altkreis Grafschaft Hoya. Eine Auswahl

Zur Ausstellung erscheint eine reich bebilderte Publikation.

Im Hochmittelalter wurde unser Land christlich missioniert. Kirchen entstanden, häufig im ländlichen Bereich kleine Gebäude, eher aus Fachwerk und durchaus mit Strohdächern versehen. Auch damals dürften schon Glocken üblich gewesen sein. Die ältesten noch vorhandenen im Altkreis Grafschaft Hoya stammen aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit. Dies ist auch die Zeit des Gießens größerer Glocken.

Das Wort Glocke stammt vom lateinischen „clocca“ (althochdeutsch „glocka“). Irische Missionare brachten den germanischen Völkern den Glockengebrauch Die Kunst des Glockengießens kam aus Asien im 6. – 8. Jahrhundert nach Europa. In den asiatischen Religionen soll der Klang der Glocken die Götter herbeirufen bzw. besänftigen. Im Christentum sind Glocken ein Symbol der Verkündigung des Evangeliums. Ihr Klang kann vom einfachen Volk als „Stimme Gottes“ aufgefasst werden. Aber nicht nur: Den Sinn der Glocke verdeutlicht der lateinische Spruch „Vivos voco. Mortuos plango. Fulgura frango“. Das heißt: „Lebende rufe ich. Tote beklage ich. Blitze zerbreche ich.“ Die letztere Bedeutung verweist auf die apotropäische, also Unheil abwehrende Bedeutung von Glocken, und erinnert damit an die die Gottesbesänftigung asiatischer Religionen. Im europäischen Raum dürfte wohl kaum noch daran geglaubt werden.
Im Lateinischen hat die Turmglocke den Namen „signum“, also Zeichen. Glockenläuten heißt deshalb „signum dare“ = Zeichen geben. So wird bei zahlreichen Ereignissen Zeichen gegeben: Zum Gottesdienst rufen sie, bei Heiraten erhöhen sie die Bedeutung des Ereignisses, in Todesfällen gemahnen sie an das Lebensende eines Menschen und rufen zur Teilnahme an der Bestattung. Glockentöne haben damit für uns eine emotionale Seite.
Glockengeläute im kirchlich-liturgischen Dienst gelten als Musikinstrumente, weshalb Glockentöne aufeinander abgestimmt werden müssen und Kirchenmusiker oder Physiker die Klänge neuer Glocken als Sachverständige prüfen und empfehlen.
Rechtlich gesehen ist Glockenläuten Religionsausübung und damit durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt. Wegen ihres Selbstbestimmungsrechts kann jede Kirchengemeinde ihre sogenannte Läuteordnung selbst festlegen, z. T. aber mit Einschränkungen. Das dürfte für die Geläute evangelischer wie katholischer Kirchen gelten. So bestimmte das Kirchliche Amtsblatt der Diözese Osnabrück vom 9.12.1963 „daß die Gläubigen nicht durch unzeitiges und unnötig langes Läuten gestört werden.“ In Streitfällen wegen empfundener Lärmbelästigung greifen staatliche Gesetze zum Immissionsschutz, wie etwa die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Für die Dauer des Geläuts gibt es Empfehlungen zum Vor- und Einläuten zum Gottesdienst. Es gibt umfassende Läuteordnungen, wie z. B. für die katholische St.-Anna-Kirche in Twistringen, aber auch nicht schriftlich fixierte Ordnungen wie bei der Twistringer Martin-Luther-Kirche.
Wer sich mit der Läuteordnung auskennt, der weiß, wie viel Uhr es ist, ob Gottesdienst ist oder jemand beerdigt wird.

 
Termin 25.4
Eintritt Nur Museumseintritt: Erwachsene 4,00 Euro / Kinder haben freien Eintritt
Ort Ackerbürgerhaus